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Eastside Festival

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters

Stand: 01.03.2021

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen von Pluswelt Promotion und Manamana-Events (Veranstalter) gelten für den Erwerb von Tickets und den Besuch der von uns allein oder zusammen mit örtlichen Veranstaltern durchgeführten Veranstaltungen. Gleichzeitig gilt die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte. Mit Erwerb und Besitz eines Tickets zu einer Veranstaltung wird die Anwendbarkeit dieser AGB akzeptiert.

Allgemeine Bestimmungen

1. Erwerb von Tickets

Tickets können nur bei www.deinetickets.de, www.eventim.de und www.poponaut.de und an der Tageskasse erworben werden. Für die Abwicklung des Erwerbs der Tickets gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der oben genannten Ticketplattformen.

2. Zutrittsberechtigung

Säuglingen und Kleinkindern unter 8 Jahren ist der Zutritt zum Veranstaltungsgelände

nicht gestattet. Kinder zwischen 8 und 14 Jahren dürfen die Veranstaltung nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person besuchen. Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren sind mit Erlaubnis der Eltern für Konzerte bis 24:00 Uhr ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten Person zugelassen. Die entsprechende schriftliche Erlaubnis ist bei Zutritt nachzuweisen. Für Jugendliche ab 16 Jahren wird der Zutritt zu Konzerten und Musikdarbietungen nach Mitternacht mit Begleitung einer personensorgeberechtigten Person genehmigt. Personensorgeberechtigt sind i.d.R. die Eltern (nicht hingegen erziehungsbeauftragte Personen, z.B. ein/e ältere/r Freund/in). Die vorgenannten Regeln gelten ausschließlich für Konzerte und nicht für etwaige Tanzveranstaltungen im Bereich des Veranstaltungsgelände. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG), auch auf allen Park-, Zufahrts-, Zugangs- und Campingflächen.

3. Die Haftung des Veranstalters

Die Haftung des Veranstalters für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die der Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, in Fällen von einfacher Fahrlässigkeit des Veranstalters für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sowie für die fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragsverpflichten durch den Veranstalter. Wesentliche Vertragsverpflichtungen sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

In Fällen einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters – mit Ausnahme von Schäden am Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypischen, für den Veranstalter bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung des Veranstalters für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Besuchers zuzurechnen sind.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und – Beschränkungen gelten auch für die Haftung des Veranstalters für seine Organe, Mitarbeiter/innen und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter/innen und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

4. Betreten und Verlassen des Veranstaltungsgeländes

Vor dem erstmaligen Betreten des Festivalgeländes oder der Campingflächen werden die für diesen Bereich erforderlichen Eintrittskarten komplett entwertet, dem/der Besucher/in wird ein Armband (Wristband) angelegt. Dieses ersetzt die Ein- und Auslasskarte. Beim Wiederbetreten des Festivalgelände ist das unbeschädigte Armband (Wristband) als Eintrittskarte vorzuweisen. Ansonsten besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass.

5. Sicherheitskontrollen

Bei Einlass sowohl auf dem Camping- als auch auf dem Festivalgelände findet aus Sicherheitsgründen eine Sicherheitskontrolle mit Körperkontrolle (Bodycheck) durch des Sicherheitspersonal des Veranstalters statt. Beim Betreten des Campinggeländes wird ebenso das mitgeführte Gepäck einer Sicherheitskontrolle unterzogen.

Zu den verbotenen Gegenständen auf dem Festivalgelände gehören u.a.

  • Jegliche Taschen und Rucksäcke über Höhe 44 cm x Breite 38 cm x Tiefe 30 cm
  • Getränke und Flüssigkeiten aller Art
  • Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art
  • Feuerwerkskörper, Wunderkerzen und sonstiges pyrotechnisches Gegenstände aller Art
  • Laserpointer
  • Notebooks und Tablets
  • Ton-, Foto- und Videoequipment
  • Sperrige Gegenstände aller Art, z.B. Fahnenstangen, Regenschirme (Stockschirme)

Das Mitführen der vorstehend genannten Gegenstände kann zur Abweisung und den Ausschluss des Besuchers von der Veranstaltung führen.

 

Auf das Festivalgelände dürfen ausschließlich folgende Gegenstände gebracht werden

  • Kleine Gürtel- und Bauchtaschen
  • Taschen mit einer Größe bis zu Höhe 44 cm x Breite 37 cm x Tiefe 30 cm
  • Mobiltelefon
  • Portemonnaie
  • Schlüssel
  • Persönliche Medikamente + Hygieneartikel
  • Kleine Regenschirme (keine Stockschirme)

Zu verbotenen Gegenständen auf dem Camping- Wohnmobilplatz gehören u.a.

  • Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art
  • Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug
  • Pyrotechnische Gegenstände aller Art
  • Bau- und Brennholz
  • Wassergefährdende Stoffe und Flüssigkeiten
  • Gasflaschen außerhalb von zugelassenen Gasinstallationen in Wohnmobilen und Wohnwagen
  • Glasflaschen und sonstige Glasbehältnisse
  • Säurebatterien
  • Megafone
  • Stromaggregate
  • Drohnen aller Art
  • Grills jeglicher Art
  • Lautsprecher/ Musikanlagen oder ähnliches

Auf das Campinggelände dürfen ausschließlich folgende Gegenstände eingebracht werden

  • Zelte und Zubehör
  • Persönliche Kleidung und Ausrüstungsgegenstände
  • Proviant und Getränke Gaskartuschen mit maximal 450g
  • Für die Campingnutzung zugelassene umweltfreundliche Gelbbatterien
6. Covid 19

Die Veranstaltung findet unter allen Auflagen der Hygieneschutzverordnung (2G+) von Sachsen Anhalt statt. Der Veranstalter behält sich vor, die Vorlage eines aktuellen negativen Tests auf das Coronavirus (SARS-CoV2), der nicht älter als 24 Stunden sein darf, oder eines geeigneten Immunisierungsnachweis (Nachweis der vollständigen Impfung oder einer vollständigen ausgeheilten Infektion mit dem Coronavirus (einschließlich ggf. erforderlicher Nachimpfungen) zu verlangen sowie angemessene Gesundheitskontrollen auf dem Coronavirus durchzuführen.

Der Veranstalter ist berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern sowie den Besucher vom weitern Verbleib auf dem Veranstaltungsgelände auszuschließen, wenn der/die Besucher/in:

  • Weder einen aktuellen negativen Test auf das Coronavirus, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, noch einen geeigneten Immunisierungsnachweis vorlegt
  • Eine erhöhte Körpertemperatur aufweist oder verweigert, seine Körpertemperatur messen zu lassen

Wir behalten uns das Recht vor, auch während der Veranstaltung stichprobenartig Kontrollen durchzuführen, um die Sicherheit der Veranstaltung und die Gesundheit der Besucher/innen zu gewährleisten.

Der Veranstalter kann weitere angemessene Präventionsmaßnahmen anordnen, wie zum Beispiel:

  • Tragen von medizinischen Mund-Nase-Bedeckungen vor und auf dem Veranstaltungsgelände
  • Abstandsregeln
  • Einhaltung der Hygieneregeln
  • Einhaltung der Wegeführung (Einbahnstraßensystem)
  • Teilnahme an Schnelltests zum Nachweis oder Ausschluss von Covid 19

Die Besucher/innen haben den Anordnungen des Veranstalters und seinen ausführenden Organen (Sicherheitsdienst, u.a.) Folge zu leisten.

Der Veranstalter weist daraufhin, dass auch bei vollständiger Umsetzung eines angemessenen Schutz- und Hygienekonzepts sowie der Einhaltung aller gebotenen Hygienemaßnahmen eine Infektion des Besuchers mit dem Coronavirus (SARS-CoV2) oder anderen Krankheiten nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.

7. Hör- und sonstige Gesundheitsschäden

Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass es bei Veranstaltungen mit Musik zu erhöhter Lautstärke kommen kann. Dadurch besteht eine Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden. Der Veranstalter haftet nicht für eventuelle Hör- und Gesundheitsschäden. Gehörschutz kann beim Sicherheitsdienst gegen ein geringes Entgelt bezogen werden.

8. Absage/Verlegung/Programmänderungen

Unsere Haftung bei Absage, Abbruch, Verschiebung oder sonstigen wesentlichen Änderungen der Veranstaltung beschränkt sich auf die Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte. Persönliche Kosten wie, Reise- und Unterbringung im Zusammenhang mit der Veranstaltung erfolgen auf eigene Gefahr und werden nicht vom Veranstalter erstattet.

Bei Absage / Abbrechen oder Verschiebung der Veranstaltung, die der Veranstalter nicht zu verantworten hat (z.B. höhere Gewalt, Schließung, Witterungsbedingungen oder Einschränkungen durch den Covid 19 Virus), wird der Veranstalter die Veranstaltung, soweit und bald möglich und zumutbar, nachholen. In diesem Falle behalten die Eintrittskarten ihre Gültigkeit.

9. Wettereinflüsse

Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält sich vor, bei einer witterungsbedingten Gefährdung der Besucher/innen und der Mitarbeitenden, die Veranstaltung jederzeit zu unterbrechen oder abzusagen.

10. Einwilligung zur Anfertigung und Verwertung von Ton- und Bildaufnahmen

Der/Die Besucher/in willigt unwiderruflich und unentgeltlich in die Verwendung seines/ihres Bildes und seiner/ihrer Stimme ein.

Der Veranstalter weist daraufhin, dass die Veranstaltung gefilmt, fotografiert und Tonaufnahmen gemacht werden können. Diese Aufzeichnungen werden zur Verwendung durch den Veranstalter oder Beauftragten genutzt für Werbung und Promotion (Internet, Flyer oder ähnliches).

11. Verbot von Verfassungswidrigen Symbolen

Der Veranstalter duldet keinerlei verfassungswidrigen Symbole jeglicher Art.

Zuwiderhandlung wird mit dem Ausschluss von der Veranstaltung geahndet.

12. Keine Bewachung auf den außenliegenden Parkflächen

Das Parken im Außenbereich erfolgt auf eigenes Risiko des Besuchers und der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bei jeglicher Art von Schäden.

13. Unberechtigter Zutritt aufs Veranstaltungsgelände

Personen die sich widerrechtlich zum Festival- und Campinggelände Zutritt verschaffen oder sich aufhalten, werden wegen Erschleichung von Leistungen (§265a StGB) und Hausfriedensbruch (§123 StGB) angezeigt.

Hausordnung Camping
  • Die Campingfläche ist ab Freitag den 01.07.2022 um 12 Uhr für die Besucher/innen geöffnet.
  • Das Betreten des Campinggeländes ist nur mit gültigen vom Veranstalter ausgegebenen Festivalband (Wristband) zulässig.
  • Auf den gesamten Veranstaltungsgelände gilt die StVO (Straßenverkehrsordnung).
  • Im gesamten Bereich des Veranstaltungsgelände ist stets Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. Die Anordnung von Sicherheitspersonal ist bei der Einweisung auf den Campingflächen Folge zu leisten.
  • Flucht- und Rettungswege sind unbedingt zu jederzeit freizuhalten.
  • Es besteht kein Anspruch auf die Verfügbarkeit einer bestimmten Campingfläche.
  • Grillen und Feuerstellen jeglicher Art sind strengstens untersagt.
  • Das Mitführen von Tieren auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist verboten.
  • Müllentsorgung nur an den dafür eingerichteten Müllsammelplätzen. Der Umweltschutz ist immer einzuhalten.
  • Die WC- und Duschanlagen sind nach der Benutzung sauber zu hinterlassen.
  • Die Abreise muss bis spätestens 03.07.2022 um 12 Uhr erfolgen.
Haftung des Veranstalters

Die Haftung des Veranstalters für Schaden durch Diebstahl oder Beschädigung jeglicher Art auf den Park- und Campingplatz abgestellten Kraftfahrzeuge, Zelte und anderen privaten Gegenständen ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Haus- und Badeordnung Karlsbad – Angersdorfer Teiche


1. Allgemeines

1.1 Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Karlsbad – Angersdorfer Teiche, einschließlich Eingang und Außenanlagen sowie der Ruhe und Erholung unserer Gäste. Es ist alles zu unterlassen, was das Wohlbefinden unserer Badegäste und der im Rahmen des Badebetriebs für uns tätigen Personen (nachfolgend als Personal bezeichnet) beeinträchtigen könnte. Bei Verstößen müssen wir uns vorbehalten, Besucherinnen und Besucher vorübergehend oder dauernd des Bades zu verweisen.
1.2 Die Haus- und Badeordnung ist für alle Gäste verbindlich. Mit dem Betreten des Bades erkennt jeder Besucher und jede Besucherin diese sowie alle zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an. Für die betriebseigenen Parkplätze gelten die Bestimmungen StVO sowie die jeweiligen Ausschilderungen. Fahrzeuge und Fahrräder sind auf den vorgesehenen Plätzen abzustellen.
1.3 Die Gäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, der Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Insbesondere sind sexuelle Belästigungen, z.B. auch durch anzügliche Gesten, Äußerungen und körperliche Annäherung untersagt.
1.4 Das Rauchen im Naturbad ist nur außerhalb des Umkleide-, Sanitär- und Badebereiches gestattet. Die Liegewiesen sind von Zigarettenresten sauber zu halten. Besuchern unter 18 Jahren ist der Konsum von Tabakwaren nicht gestattet.
1.5 Gegenstände aus Glas (Flaschen, o. ä.) dürfen wegen der Verletzungsgefahr im gesamten Badebereich nicht benutzt werden. Dies gilt auch für den Spiel-, Strand-, und Sanitärbereich. Für die Entsorgung von Abfall sind die zur Verfügung gestellten Behälter zu benutzen.
1.6 Das Personal übt gegenüber allen Badegästen das Hausrecht aus. Seinen Anordnungen ist Folge zu leisten. Besucherinnen und Besuchern, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vom Besuch des Naturbades ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für Personen, die erkennbar unter dem Einfluss berauschender Mittel (Alkohol oder Drogen) stehen und sich selbst bzw. andere gefährden oder stören. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Bei Nichtbefolgung dieser Anweisungen macht sich der Besucher des Hausfriedensbruches strafbar.
1.7 Fundgegenstände sind dem Personal zu übergeben. Die Verfügung über die Fundsachen erfolgt nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
1.8 Es dürfen keine Musikinstrumente, Tonwiedergabe- oder Fernsehgeräte benutzt werden.
1.9 Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für Presse bedarf das Fotografieren der Genehmigung der Freizeit und Event GmbH.
1.10 Das Rechtsverhältnis zwischen Badegast und Betreiber ist ausschließlich privatrechtlich.

2. Öffnungszeiten, Einlass, Zutritt

2.1 Die Öffnungszeiten, der Einlassschluss und die Nutzungsentgelte werden öffentlich bekanntgegeben. Der Betreiber kann die Öffnungszeiten bei besonderen Anlässen und bei schlechter Witterung sowie bei Überfüllung zeitweise ändern und beschränken.
2.2 Gültige Eintrittskarten sind bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren und auf Verlangen dem Personal vorzuzeigen.
2.3 Ab weniger als 45 Minuten vor Betriebsschluss werden Eintrittskarten nicht mehr ausgegeben; 15 Minuten vor Betriebsschluss ist Badeschluss. (Es müssen die Wasserflächen verlassen werden)
2.4 Tageskarten gelten nur einmal am Tag der Lösung. Ein Umtausch, eine Inzahlungnahme bzw. eine Erstattung nicht verbrauchter Karten ist grundsätzlich nicht möglich. Für verlorene Mehrfachkarten wird kein Ersatz geleistet.
Die in der Saison 2021 erworbenen 10er-Karten / Saisonkarten sind ausschließlich innerhalb der Saison 2021 gültig und sind nicht übertragbar.
2.5 Aus geschäfts- und betriebstechnischen Gründen kann die Freizeit und Event GmbH die Benutzung des Bades oder von Teilen des Bades ganz oder teilweise einschränken. Ersatzansprüche des Gastes sind ausgeschlossen. Es besteht auch kein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes.
2.6 Der Zutritt ist nicht gestattet für:
a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen
b) Personen, die Tiere mit sich führen
c) Personen, mit offenen Wunden oder die an einer meldepflichtigen, im öffentlichen Verkehr möglichen übertragbaren Krankheit leiden. Im Zweifel kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden.
d) Personen, die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen.
2.7 Personen mit schweren geistigen Behinderungen, denen die Einsichtsfähigkeit hinsichtlich selbst- und fremdgefährdender Handlungen fehlt, dürfen nur mit einer zur angemessenen Aufsicht/ Betreuung fähigen Begleitperson in die Bäder der Freizeit und Event GmbH.
2.8 Kindern unter 8 Jahren ist der alleinige Zutritt nicht gestattet. Kinder unter 10 Jahren, welche Nichtschwimmer sind, ist der Zutritt zu den Bädern der Freizeit und Event GmbH nur in Begleitung einer verantwortlichen, volljährigen Aufsichtsperson gestattet. Auf Verlangen des Personals ist der Ausweis vorzuzeigen.
2.9 Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte für die Nutzung der entsprechenden Leistung sein. Bei widerrechtlicher Nutzung einer Leistung kann es zur Zahlung eines erhöhten Entgeltes, Ausschluss vom Badebetrieb und einer Strafanzeige kommen.

3. Haftung

3.1 Sämtliche Einrichtungen des Bades sind von den Besuchern pfleglich zu behandeln. Die Badegäste benutzen das Bad einschließlich seiner Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, das Bad und die Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten.
Jeder Besucher haftet für Schäden, die er durch missbräuchliche Benutzung, schuldhafte Verunreinigung oder Beschädigung verursacht hat. Die Geschäftsleitung der Freizeit und Event GmbH oder ihr Erfüllungsgehilfe (Personal) hat das Recht, zur Sicherung von Schadenersatzansprüchen den Personalausweis einzusehen, gegebenenfalls die vom Verursacher eingebrachten Sachen als Pfand einzubehalten.
3.2 Die Freizeit und Event GmbH haftet nur für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ihr, eines ihrer gesetzlichen
Vertreter oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen beruht, soweit es sich nicht um eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.
3.3 Bei höherer Gewalt und Zufall soweit Mängeln die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkennbar werden (z.B. Stromausfall), haftet die Freizeit und Event GmbH nicht.
3.4 Die Freizeit und Event GmbH haftet nicht für die durch andere Kraftfahrzeuge oder durch Dritte, an abgestellten Fahrzeugen verursachten Schäden, für Diebstahl und den Inhalt der Fahrzeuge. Für alle Schäden, auch für die an Parkplatzeinrichtungen angerichteten Schäden, haftet der Schadensverursacher. Ein Bewachungs­ und Verwahrungsvertrag ist nicht abgeschlossen.
3.5 Unfälle sind unverzüglich dem Personal zu melden.

4. Benutzung des Bades

4.1 Der Aufenthalt im Karlsbad -Angersdorfer Teiche ist nur in handelsüblicher Badebekleidung gestattet. Die Entscheidung darüber, ob eine Badebekleidung dieser Anforderung entspricht, trifft das Personal. Für Babys und Kleinkinder sind spezielle Badewindelhöschen, bei der Benutzung des Sees zwingend erforderlich. Badebekleidung darf im Teich weder ausgewaschen noch ausgewrungen werden.
4.3 Nicht gestattet ist insbesondere:
durch Übungen oder Spiele andere Besucher in unzumutbarer Weise zu stören oder zu belästigen andere Besucher unterzutauchen oder in den See zu stoßen
an der Abgrenzung des Nichtschwimmerbereiches zu turnen oder an den Bojen zu spielen das Wasser in irgendeiner Weise zu verunreinigen
Sportgeräte zu benutzen, die für sich selbst oder andere Besucher eine Gefahr darstellen (betr. Flossen, Schwimmpaddles, Schnorchel, usw.) mitgebrachte elektrische Geräte zu benutzen die andere Besucher stören oder verletzen könnten
Rennen im Strandbereich (Stolpergefahr)
das Wegwerfen von scharfen/spitzen Gegenständen
Die Verwendung von Wasserspielzeug ist nur im Nichtschwimmerteil des Sees zulässig und kann bei starkem Besucheraufkommen vom Badpersonal eingeschränkt werden.
4.4 Nichtschwimmer dürfen nur den Nichtschwimmerbereich nutzen. Der Schwimmerbereich darf nur von geübten Schwimmern genutzt werden. Außerhalb des (durch Bojen gekennzeichneten) Badebereichs, ist das Baden verboten.
4.5 Die Nutzung des Sees hat stets unter dem Gesichtspunkt der Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme zu erfolgen.
4.6 Das Personal kann Ausnahmen von Baderegeln zulassen, wenn die Bedingungen es gestatten.
4.7.FKK-Badegäste haben den ausgeschilderten FKK-Bereich im Karlsbad -Angersdorfer Teiche zu benutzen und nur dort dürfen Teile der Badebekleidung oder
diese komplett abgelegt werden. Badegäste im FKK-Bereich haben das Recht sich auszukleiden; sie sind dazu jedoch nicht verpflichtet. Beim Verlassen des FKK-Bereiches, auf dem Weg und bei der Benutzung der Toiletten, der Dusche, der sportlichen Bereiche, der Wasserfläche, und am Imbiss ist die handelsübliche Badebekleidung zu tragen.
4.8 Das Betreten/Nutzen der Wasserfläche ist nur im bewachten Badebereich gestattet. Ein Betreten/Nutzen außerhalb dieser durch Bojen gekennzeichneten Wasserfläche ist untersagt.

5. Ausnahmen

5.1 Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.